Einzeldaten (Mikrodaten)
Einzeldaten bzw. Mikrodaten eröffnen der Wissenschaft die Möglichkeit, Ihre Fragestellungen selbst mithilfe von ausführlichen Datensätzen zu untersuchen. Im Gegensatz zu den herkömmlich veröffentlichten, aggregierten Daten bieten Mikrodaten enorme Vorteile.
Nach derzeit geltendem Recht ist der Zugang zu den bei Eurostat verfügbaren anonymisierten Mikrodaten nur für Forschungszwecke zulässig. Die Freigabe der Datenbestände für durch folgende Verordnungen der Kommission umfassend geregelt: (EG) Nr. 831/2002, (EG) Nr. 1104/2006 und (EG) Nr. 1000/2007.Siehe hierzu auch die Ratsverordnung (EG) Nr. 322/97.
Zugang zu den Informationen über die Eurostat MikrodatenNationale Mikrodaten für Deutschland
Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Informationsangebot des Forschungsdatenzentrums des Statistischen Bundesamtes und des Forschungsdatenzentrums der Statistischen Landesämter. Die beiden Forschungsdatenzentren stellen ausgewählte Mikrodaten der amtlichen Statistik für wissenschaftliche Forschungszwecke zur Nutzung bereit.



