Für die Wissenschaft und Forschung stehen neben den aggregierten Tabellen auch die Mikrodaten, d.h. die anonymisierten Einzelergebnisse zur Verfügung. Für Forschungsinstitute, Hochschulen, staatliche Behörden und internationale Organisationen besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Forschungsprojektes die anonymisierten Mikrodaten für ihre Zwecke zu nutzen.
Die Sozialdaten zu Einkommen, Beschäftigungsstatus, zur Wohnung, Gesundheitsfürsorge, Bildung, Armut, sozialen Abgrenzung sowie zu sonstigen sozialen Fragen werden in einer harmonischen Struktur erhoben, damit sie effizient in Vergleichsstudien integriert werden können (ECHP Variablenliste).
Die Verwendung von ECHP-Mikrodaten erfolgt ausschließlich im Rahmen von , die zwischen der jeweiligen Organisation bzw. Institution und Eurostat abgeschlossen werden. Einzelpersonen kann kein Zugang zu den Mikrodaten gewährt werden. Die Daten liegen mittlerweile für alle acht Erhebungswellen vor.
Verträge werden grundsätzlich nur für den gesamten Datenbestand (1994-2001) abgeschlossen, d.h. für alle acht Erhebungswellen.
Wenn Sie daran interessiert sind, Zugang zu den ECHP Mikrodaten zu erhalten, benötigt Eurostat eine Beschreibung aller Projekte, für die diese Daten verwendet werden sollen. Diese Beschreibung muss in englisch geschrieben und per E-mail an Eurostat geschickt werden. Eurostat benötigt darüber hinaus auch eine Anzahl von Details über ihre Organisation, wie im auch im ECHP-Forschungsvertrag beschrieben werden. Ihren Antrag können Sie per Mail an folgende Adresse schicken: Karien.Reinig@cec.eu.int.
Die Ratsverordnung (No 831/2002) über den Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke, die am 7. Juni 2002 in Kraft trat, sieht vor, dass jedes Forschungsprojekt, welches ein Forschungsinstitut oder eine Universität in Angriff nehmen möchte, mit den Nationalen Statistischen Ämtern der EU-Mitgliedsstaaten abzustimmen ist. Aus diesem Grund kann der Zugang zur ECHP-Datenbank (ECHP-UDB) erst ca. 6 Wochen nach dem Eingang Ihres Antrags gewährt werden.
Eurostat und die Mitgliedstaaten haben beschlossen, das ECHP nach achtjähriger Laufzeit einzustellen und durch eine neue europäische Studie (EU-SILC, Statistics on Income and Living Conditions) zu ersetzen. Die Erhebung von EU-SILC Daten hat in den meisten EU-Staaten im Jahre 2004 begonnen, in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden beginnt sie erst im Jahre 2005. Im Rahmen von EU-SILC werden viele Variablen, die bislang im ECHP enthalten waren, auch künftig als Panel erhoben (siehe EU-SILC Variablenliste). Weitere Informationen zur EU-SILC Erhebung können Sie dem Artikel Europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen oder der entsprechenden EU-Verordnung entnehmen.


